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Geldgeschenk vom Staat

Bürgerentlastungsgesetz

Das Bürgerentlastungsgesetz trat am 1. Januar 2010 in Kraft. Seitdem sind die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich voll absetzbar.

Entscheidung des Bundes-Verfassungsgerichtes

Im Jahr 2008 stellte das Bundes-Verfassungsgericht fest, dass die Beiträge für die gesetzliche und die private Gesundheits-Vorsorge steuerlich gleich zu behandeln sind. Mit dem „Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorge-Aufwendungen“ – Bürgerentlastungsgesetz – hat der Gesetzgeber diese Vorgabe zum 1. Januar 2010 umgesetzt.

Bürgerentlastungsgesetz auf einen Blick

Mit dem ab dem 1. Januar 2010 geltenden Bürgerentlastungsgesetz können alle Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich berücksichtigt werden, die ein der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung entsprechendes Leistungsniveau absichern. Dies gilt auch für Ehepartner und mitversicherte Kinder.

Größte Steuerentlastung in der Geschichte der Bundesrepublik

Die größte Steuerentlastung in der Geschichte der Bundesrepublik resultiert neben dem Bürgerentlastungsgesetz unter anderem auch aus den Neuregelungen des Konjunkturpaketes II und des Familienleistungsgesetzes. Rund 16,6 Millionen Menschen profitieren von den Entlastungen in Höhe von rund 10 Milliarden Euro jährlich. Bis 2013 soll sich die Summe auf bis zu 40 Milliarden Euro summieren.