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Die Entscheidung zu Rentenbeginn

Kapital oder Rente

Über viele Jahre haben Sie ein Vermögen aufgebaut, das Ihnen im Ruhestand ein zusätzliches Einkommen bieten soll. Jetzt geht es darum, es so auszuzahlen, dass Sie möglichst viel davon haben.

Auszahlplan: Erträge unterliegen Abgeltungsteuer

Seit dem 1. Januar 2009 unterliegen Kursgewinne, Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen von Investmentfonds der Abgeltungsteuer. Sie mindert die Erträge um 25 Prozent plus Solidaritäts-Zuschlag und eventuell Kirchensteuer. Dies gilt auch für Erträge aus Bank- und fondsbasierten Auszahlplänen, sobald sie den Sparerpauschbetrag von 801 Euro (Verheiratete 1.602 Euro) überschreiten.

Rentenversicherung: Steuern auf Ertragsanteil

Bei Rentenversicherungen, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, wird der sogenannte Ertragsanteil mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Er sinkt, je später Sie mit der Rente beginnen: Starten Sie mit 60 Jahren, liegt er bei 22 Prozent, mit 65 Jahren liegt er bei 18 Prozent.