Common Reporting Standard
Wir brauchen Ihre Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit
Mit dem Common Reporting Standard (CRS) können Staaten seit dem 1. Januar 2016 untereinander Finanzdaten austauschen, um grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu bekämpfen. In Deutschland wurde der CRS durch das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) umgesetzt. Wir sind deshalb verpflichtet, Sie zu fragen, ob Sie im Ausland steuerlich ansässig sind. Dazu benötigen wir eine Selbstauskunft von Ihnen, die Sie bequem mithilfe Ihres OnlineBankings bei uns einreichen können. Liegt eine steuerliche Ansässigkeit im Ausland vor, leitet das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Informationen zu Konten und Kapitalerträgen an die zuständigen ausländischen Finanzbehörden weiter.